Als Nationalrat – keine Berührungsängste

Im Gespräch mit Nationalrat Christoph Blocher, 1990
Im Gespräch mit Nationalrat Christoph Blocher, 1990

Von 1987 bis 1999 vertrat ich die Grünen im Nationalrat, war von 1991 bis 1993 Fraktionspräsident und von 1995 bis 1997 Präsident der Grünen Schweiz. In dieser Zeit war ich massgeblich an der Formulierung der ersten beiden grünen Initiativen „Energie statt Arbeit besteuern“ beteiligt, welche zum ersten Mal in der Schweiz die Diskussion um einen konkreten Vorschlag zur ökologischen Steuerreform lancierten. Dabei suchte ich stets das Gespräch über die Parteigrenzen hinweg und hatte auch keine Berührungsängste mit dem politischen „Gegner“. Nach meinem Rücktritt aus dem Nationalrat wählte mich der Bundesrat 2001 als Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.


Als Datenschützer – keine Angst vor grossen Namen

Pressekonferenz anlässlich der Klage gegen Google
Pressekonferenz anlässlich der Klage gegen Google

In dieser Funktion war ich dafür verantwortlich, dass die Privatsphäre der Menschen in unserem Land respektiert wird. Während meiner Amtszeit erlebte ich die atemberaubende technische Revolution, die alles erfassende Digitalisierung unseres Lebens mit ihren positiven und negativen Aspekten. Bei meinem Amtsantritt war Google ein kleines Unternehmen, Facebook existierte nicht und soziale Netzwerke waren ein Fremdwort. Da viele neue digitale Angebote oft neben ihren unbestreitbaren Vorteilen auch Eingriffe in die Persönlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer zur Folge hatten, war es meine Aufgabe, den Unternehmen aus Sicht des Daten- und Persönlichkeitsschutzes Grenzen zu setzen. Für mich war stets klar, dass die Privatsphäre in einem liberalen Staat ein hohes Gut ist, aber immer mehr zum Luxusgut verkommt. Meine Empfehlungen wurden in den meisten Fällen akzeptiert. War dies einmal nicht der Fall, konnte ich die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht zur Entscheidung unterbreiten.

So geschehen beispielsweise 2012, als ich gegen Google bis vor Bundesgericht ging,  weil die Firma mit Google Street View Menschen ungefragt und unverpixelt, zum Teil in kompromittierenden Situationen, abgebildet hatte. Das angerufene Bundesgericht stützte meine Klage in den wesentlichen Punkten (Urteil vom 31.5.2012; BGE 138 III 346). Das Urteil ist ein Meilenstein und bekräftigt das Recht am eigenen Bild auch im Internet.

2015 intervenierte ich gegen Moneyhouse  AG (NZZ), die über das gesetzlich Zulässige hinaus eine Datenbank mit Persönlichkeitsprofilen von Zehntausenden von Personen  erstellte und ihren Kunden gegen Entschädigung  zur Verfügung stellte. Das Bundesverwaltungsgericht gab meiner Forderung recht, dass die Betroffenen in solchen Fällen ihre Einwilligung geben müssen (Urteil A-4232/2015 vom 18. April 2017).


Lebenslauf

Geboren am 31. Mai 1949, von Altstätten/SG, verheiratet, Vater einer erwachsenen Tochter aus erster Ehe und Grossvater von 2 Enkeln

Ausbildung in Staad, Rorschach,  St.Gallen und der Universität Basel,

wohnhaft in Aarau seit 1983

Seit Dez.2015 Projektkoordinator Betrieb Alte Reithalle Aarau
Dez. 2015

Rücktritt als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter nach 14 Jahren, Weiterführung der anwaltlichen Tätigkeit

Seit 2010 Mitglied der kantonalen Kommission für Kulturfragen. Sie berät den Regierungsrat in wichtigen kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
Seit 2009 Stiftungsrat des Ökozentrums Langenbruck
Seit 2008 Präsident von Szenaario, dem Trägerverein des Theaters Tuchlaube
2000 – 2001 Ausbildung in Wirtschafts-, Umwelt- und Verwaltungsmediation an der Fachhochschule Baden
1999 Rücktritt aus dem Nationalrat nach 12 Jahren
1997,1998 Wahlbeobachter in Bosnien, Montenegro und Ukraine
1995 – 1997 Präsident der Grünen Partei der Schweiz
Nov. 1994 Coautor der ersten grünen Initiativen „Energie statt Arbeit besteuern“
1991 – 1994 Präsident der Grünen Fraktion
1990 Mitglied der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK   EMD
1987 Wahl in den Nationalrat, Mitglied diverser Kommissionen
1985 Wahl in den Grossen Rat des Kantons Aargau
ab 1983 Tätigkeit als selbständiger Anwalt mit Büro in Aarau und Zürich, Vertrauensanwalt des Aarg. Mieterverbandes und von Gewerkschaften
ab 1978 zeichnender Redaktor bei den Tageszeitungen Tat und Tagesanzeiger
1978 Patent als Aargauischer Fürsprecher
   

Mitglied von Mieterverband, VCS, SES, Mobility, Pro Velo, Ökozentrum Langenbruck und Verein Szenaario (Theater Tuchlaube)

Publikationen:

Verfasser von diversen juristischen Ratgebern zu den Themen Arbeits-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsrecht

Aufsätze zum Medien- und Verfassungsrecht

Mitherausgeber des Kommentars zum Migrationsrecht (orell füssli)

Mitherausgeber des Handbuchs für die Anwaltspraxis „Datenschutzrecht“ (Helbing und Lichtenhahn)